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![]() AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Vendana GmbH vertreibt unter den Markennamen Shuttle-Flug.de, Lasten-Flug.de, Event-Flug.de, sowie Foto-Film-Flug.de Dienstleistungen aus den Bereichen: Transferflug, Lastentransportflug, Eventflug und Foto- und Filmflug. Die Durchführung aller Hubschrauber und Flugzeug Leistungen übernimmt dabei stets ein lizenziertes Luftfahrtunternehmen. Mit der Auftragsannahme gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt und sind für jeden weiteren Auftrag Grundlage. Einwände sind schriftlich vorzulegen und durch beide Vertragsparteien gegenzuzeichnen. §1 Grundlegendes Mit Auftragsvergabe erkennt der Auftraggeber die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vendana GmbH an. Sämtliche Aufträge werden an ein lizenziertes Luftfahrtunternehmen vermittelt. Dieses trifft die Auswahl über das geeignete Beförderungsfahrzeug und den Führer allein. Ansprüche, die sich aus einer Durchführung der Leistung ergeben können, sind ausschließlich an das jeweilige Luftfahrtunternehmen zu richten. §2 Stornierungen Bei kurzfristigen Absagen berücksichtigen Sie bitte folgende Stornierungsstaffelungen: - bis 30 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung 40% Wird ein Flug per Hubschrauber bei bereits gestarteter Maschine durch den Auftraggeber abgebrochen oder storniert, so sind die entstandenen Kosten durch den Auftraggeber zu tragen. Für diese Kosten gelten die geregelten Zahlungsbedingungen. Für den Fall, dass ein Hubschrauberflug vor dessen Beendigung durch den Auftraggeber abgebrochen wird oder durch eine Veränderung des erforderlichen Volumens der Hubschraubeflug kürzer ausfallen sollte, bestehen keine Erstattungsansprüche seitens des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das Recht, in Abstimmung mit der Vendana GmbH, einen Ausweichtermin für den Hubschrauberflug festzulegen, sofern die Witterungsbedingungen den vorgesehenen Einsatz unzumutbar machen. Die Terminverschiebung ist für den Hubschrauber dann kostenfrei. In notwendigen Fällen kann der Termin, bis zu 14 Tage vorher, kostenfrei verschoben werden, sofern ein dringender Grund vorliegt. Bei einer Absage mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, berechnet die Vendana GmbH 35% vom Auftragswert als Aufwandsentschädigung, da die Vendana GmbH für die reservierte Zeit keine Aufträge entgegennehmen konnte und nicht ausreichend Zeit hat, das kurzfristig freigewordene Kontingent wieder zu vermarkten. §2.1 Stornopassus Foto- / Filmflug Der Auftraggeber hat das Recht, in Abstimmung mit der Vendana GmbH, einen Ausweichtermin für den Hubschrauberflug festzulegen, sofern die Witterungsbedingungen den vorgesehen Einsatz unzumutbar machen. Die Terminverschiebung ist für den Hubschrauber dann kostenfrei. Es ist jedoch zu beachten, dass speziell für diesen Einsatz gebuchtes und installiertes Equipment separat angemietet wird. Eventuelle Installationskosten, sowie Tagesmieten und gegebenenfalls angemietetes Personal sind durch den Auftraggeber, zu bezahlen. §3 Haftung Die Vendana GmbH ist als Vermittler von der Haftung freizustellen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Für die jeweilige Haftung tritt das beauftragte Luftfahrtunternehmen ein. Die Vendana GmbH betreibt seine Geschäfte grundsätzlich in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Kunden. Die Entscheidung, ob ein Hubschrauberflug stattfindet, obliegt letztendlich jedoch allein die Vendana GmbH, sowie dessen beauftragtem Piloten. Sollte die Vendana GmbH es für nötig befinden den Hubschrauberflug abzusagen oder zu verschieben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Schadensersatz. Im Lastenflugbetrieb per Helikopter ist eine entsprechende Zusatzversicherung unter Berücksichtigung des Materialwertes abzuschließen. Nicht wiederbeschaffbare Gegenstände sind nicht versicherbar. Sofern gewünscht, kann die Vendana GmbH die für den jeweiligen Einsatz erforderliche Versicherung, im Namen des Auftraggebers, abschließen. Hierfür wird eine gesonderte Regelung getroffen. §3.1 Schadensfall Bei Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern haftet das Luftfahrtunternehmen nur, wenn diese sachgemäß für den Transport verpackt sind. §3.2 Verhinderung Die Vendana GmbH ist nicht haftbar für Umstände, welche die Beförderung der ihm anvertrauten Personen oder Gegenstände unterbrechen oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Unwetter, Kriegshandlungen, technischer Defekt des Hubschraubers. §3.3 Bildaufnahmen Die Vendana GmbH haftet nicht für die Qualität der gemachten Film oder Foto Aufnahmen. §4 Zahlungskonditionen Zahlungen sind vor Auftragsbeginn zu leisten, sofern einzelvertraglich keine andere Regelung getroffen wird. §5 Schlussbestimmung
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